Unsere Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung §70 und § 46

Wir Organisieren für sie die komplette Antragstallung für den erhalt einer §70 Ausnahmegenehmigung. Vom Gutachten bis zur Befürwortung ihres Antrags sind wir für sie jederzeit erreichbar.

Begleitfahrzeug BF2/BF3/+

Wir organisieren für euch die Begleitung von BF 2 und BF3 begleitung damit sie sicher ans Ziel begleitet werden. 

Auflagen zur Genemigung BF 4/Polizei/Roadboak/VLM

Wir erstellen bei Behördenwunsch für sie ein Roadboak, Vehrkerslenkende maßnahmen (VLM) sowie kümmern uns um Polizei und BF 4 begleitung.

Windkraftanlagen Projektführung

Für den Reibungslosen Export einer Windkraftanlage stehen wir ihnen mit großer freude zur Verfügung.

Відступ §70

DEKRA - §70 - Stale zezwolenie

1) GUTACHTEN §70

Das Gutachten zur erlangung der §70 Ausnahmegenehmigung erhalten sie bei TÜV, GTÜ oder DEKRA mit vorläufigen Anmeldung und Terminvereinbarung um eine Begutachtung ihrer Fahrzeugkombination durchzuführen.

Sehr gerne vereinbaren wir den Termin für sie und erledigen den Bürokratischen Teil damit sie die gewünschte Ausnahmegenehmigung §70 erhalten.

2) Ausnahmegenehmigung §70 

Nach erhalt eines Gültigen Gutachten zur erlangung der §70 Ausnahmegenehmigung, stellen wir gerne für sie den Antrag für den erhalt der Ausnahmegenehmigung §70. 

Die beantragungs Zeit bis zum erhalt liegt bei ca.18-22 Werktagen. 

3: VEMAGS Verfahren 

Nach erhalten einer Gültigen Ausnahmegenemigung stellen wir gerne für sie den Antrag und erledigen alle ervorderlichen Auflagen der Behörden damit sie ihren Großund Schwertransport durchführen dürfen.  

Unseren bisherigen PARTNER 

Impressum:

Meik Badaz

bada-z.de GST-Service

Großraum- und Schwertransporte-Service

Klosterstraße 19

65554 Ahlbach

Tel:0049 6433 9419481

mob: +49 178 324 7173 (auch WhatsApp möglich)

dkwit@gmx.de                   info@bada-z.de                   

www.bada-z.de

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I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

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II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.